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Interview Rauchwarnmelder können Leben retten

O-Töne Lars Leblang, Techem GmbH

Manuskript zum Interview

|Anmoderationsvorschlag:|                                                                                                          Bundesweit
Pro Jahr zählen die Feuerwehren in Deutschland rund 200.000 Wohnungsbrände. Und da heißt es gerade jetzt in der Weihnachtszeit: Aufgepasst und die Kerzen an Adventskranz und Weihnachtsbaum nicht unbeobachtet lassen. Auch Rauchwarnmelder helfen, sich vor Bränden zu schützen. Daher gilt in fast allen Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht in Neubauten und auch alle anderen Wohnungen müssen mit der Zeit damit ausgerüstet sein. Ich spreche dazu mit Lars Leblang von Techem:
 
|Anmoderationsvorschlag:|                                                                                                                Hessen
Pro Jahr zählen die Feuerwehren in Deutschland rund 200.000 Wohnungsbrände. Und da heißt es gerade jetzt in der Weihnachtszeit: Aufgepasst und die Kerzen an Adventskranz und Weihnachtsbaum nicht unbeobachtet lassen. Auch Rauchwarnmelder helfen, sich vor Bränden zu schützen. Daher gilt bei uns in Hessen bereits seit 2005 eine gesetzliche Einbaupflicht in Neubauten. Bis Ende 2014 müssen auch alle anderen Wohnungen damit ausgerüstet sein. Ich spreche dazu mit Lars Leblang von Techem:
 
|Anmoderationsvorschlag:|                                                                                     Baden-Württemberg
Pro Jahr zählen die Feuerwehren in Deutschland rund 200.000 Wohnungsbrände. Und da heißt es gerade jetzt in der Weihnachtszeit: Aufgepasst und die Kerzen an Adventskranz und Weihnachtsbaum nicht unbeobachtet lassen. Auch Rauchwarnmelder helfen, sich vor Bränden zu schützen. Daher gilt bei uns in Baden-Württemberg schon eine gesetzliche Einbaupflicht in Neubauten. Bis Ende 2014 müssen auch alle anderen Wohnungen damit ausgerüstet sein. Ich spreche dazu mit Lars Leblang von Techem:
 
|Anmoderationsvorschlag:|                                                                                                                Bayern
Pro Jahr zählen die Feuerwehren in Deutschland rund 200.000 Wohnungsbrände. Und da heißt es gerade jetzt in der Weihnachtszeit: Aufgepasst und die Kerzen an Adventskranz und Weihnachtsbaum nicht unbeobachtet lassen. Auch Rauchwarnmelder helfen, sich vor Bränden zu schützen. Daher gilt bei uns bereits seit Anfang des Jahres bayernweit eine gesetzliche Einbaupflicht in Neubauten. Bis Ende 2017 müssen auch alle anderen Wohnungen damit ausgerüstet sein. Ich spreche dazu mit Lars Leblang von Techem:
 
|Begrüßung Lars Leblang, Techem GmbH:|                                                                    0:01“
Schönen guten Tag!
 
1. Frage: Warum sind Rauchwarnmelder in privaten Haushalten so wichtig?                      0:32“
Nun, in Deutschland gibt es pro Jahr 200.000 Wohnungsbrände und dabei sterben nach Angaben der Feuerwehren mehrere hundert
 Menschen pro Jahr. Die meisten werden im Schlaf vom Feuer überrascht, denn während des Schlafs schaltet das Gehirn den Geruchssinn aus und dann bemerken die Schlafenden den Brandgeruch nicht. Rauchwarnmelder übernehmen in der Nacht quasi die Aufgabe des menschlichen Geruchsinns und warnen dann, wenn die Rauch-Konzentration in der Luft zu hoch ist. Der Warnton, der dann ertönt, ist so laut wie eine Autohupe. Das heißt, der Bewohner wacht auf und bekommt Zeit, um den Raum zu verlassen.
 
2. Frage: Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein?                      0:17“
Nach den jeweiligen Landesbauordnungen müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Da einzelne Räume aber auch gerne mal anders genutzt werden – wie zum Beispiel ein Büro, das zum Kinderzimmer wird – empfehlen wir den Einbau von Meldern in allen bewohnbaren Räumen.
 
3. Frage: Wie werden die Rauchwarnmelder richtig angebracht?                                            0:19“
Rauchwarnmelder sind an der Decke eines Raumes anzubringen, da der Rauch immer nach oben steigt. Der Melder muss dabei möglichst in Raummitte angebracht werden, mehr als fünfzig Zentimeter von jedem Hindernis entfernt. Dabei ist auch wichtig, dass er nicht zugeklebt ist, mit Tüchern verhängt oder sonst wie zugebaut ist, sonst kann er nicht richtig funktionieren. Er muss also frei hängen.
 
4. Frage: Welche Räume werden nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet?                  0:12“
In Küchen, Bädern und Feuchträumen werden normalerweise keine Rauchwarnmelder installiert, da in diesen Räumen die Umgebungseinflüsse doch zu Fehlalarmen führen können, wie zum Beispiel durch starke Kochdünste oder Wasserdampf.
 
5. Frage: Wie sind die Vorgaben zur Installation von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt?                                                                                                  0:35“
Neubauten müssen bereits in dreizehn Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Berlin und Sachsen gibt es noch keine generelle Einbaupflicht. In Brandenburg ist derzeit ein Gesetz in Planung. Und wenn es um die Ausstattung älterer Gebäude oder den Umbau von Bestandsimmobilien geht, sind die Regelungen nicht so eindeutig. Während in Norddeutschland und Rheinland-Pfalz bereits die Nachrüstpflicht abgelaufen ist, haben Wohnungsbesitzer in Nordrhein-Westfalen noch Zeit bis 2016. In Hessen und Baden-Württemberg dagegen läuft die Frist bis Ende 2014. Generell raten wir allerdings dazu, eine Altimmobilie so schnell wie möglich nachrüsten zu lassen, denn Feuer hält sich leider nicht an rechtliche Vorgaben oder Fristen.
 
6. Frage: Welche Anforderungen müssen geeignete Rauchwarnmelder erfüllen?              0:36“
In Deutschland gibt es klare Vorgaben, was die Anforderungen an die Geräte und deren regelmäßige Prüfung betrifft. Für die Geräte ist die europäische Produktnorm DIN EN 14604 maßgeblich. Diese legt fest die Mindestanforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien der Geräte, zum Beispiel, wie laut der Alarmton sein muss. Alle in Europa verkauften Rauchmelder müssen dieser Norm entsprechen. Erkennbar ist dies am CE-Zeichen mit vierstelliger Zahl auf dem Gerät. Die Rauchwarnmelder sollten idealerweise aber auch mit dem „Q“ für Qualitäts-Rauchwarnmelder zertifiziert sein, eben um den Anforderungen der Wohnungswirtschaft bezüglich Qualität und Langlebigkeit zu entsprechen oder sie müssen zumindest VdS-geprüft sein.
 
7. Frage: Reagieren Rauchwarnmelder auch auf Zigarettenrauch?                                    0:25“
Also, gute Rauchwarnmelder sind so konzipiert, dass sie auf den Rauch einer oder zwei Zigaretten in normalen Räumen nicht reagieren. Bei starker Rauchentwicklung muss aber jeder Melder Alarm auslösen, egal, ob der Rauch von einer Zigarette oder anderen Rauchquellen stammt. Immerhin sind Zigaretten auch tatsächliche kleine ‚Brände‘ mit Rauchentwicklung. Um aber Falschalarme zu vermeiden werden Rauchwarnmelder normalerweise nicht in Räumen montiert, in denen es nutzungsgemäß stärkeren Rauch oder Dampf geben kann, zum Beispiel in Küchen oder Waschräumen.
 
8. Frage: Was sind Funk-Rauchwarnmelder?                                                                                0:16“
Funk-Rauchwarnmelder sind Geräte, die spezielle Informationen zum Gerätezustand, wie den Status der Batterie, des Alarmgebers oder der Raucheindringöffnung per Funk direkt an den Service-Partner des Vermieters übermitteln. Angewendet werden diese Geräte vor allem für größere Wohneinheiten oder für gewerbliche Vermietungen.
 
9. Frage: Was ist das Besondere an den neuesten Funk-Rauchwarnmelder von Techem?                                                                                                                                                                                0:27“
Jedes Jahr muss bei allen Rauchwarnmeldern eine Inspektion und Funktionsprüfung durchgeführt werden. In drei bis sechs Prozent der vermieteten Wohnungen passiert das jedoch nicht, weil der Vermieter keinen Zutritt zu der Wohnung erhält. Der Vermieter geht dabei aber ein hohes Haftungsrisiko ein, wenn der Melder ungeprüft in der Wohnung verbleibt. Das Besondere an unseren Funk-Rauchwarnmeldern ist, dass die regelmäßig erforderlichen Prüfungen automatisch per Ferninspektion durchgeführt werden. Das heißt der Vermieter braucht sich also nicht um diese Aufgaben zu kümmern und die Mieter werden damit nicht gestört.
 
10. Frage: Welche Funktionalitäten haben die Funk-Rauchwarnmelder von Techem im Einzelnen?                                                                                                                                                  0:27“
Unsere Funk-Rauchwarnmelder entsprechen dem neuesten Stand der Technik. So verfügen unsere Geräte zum Beispiel über eine automatische Umfeldüberprüfung zur Hinderniserkennung im Umkreis von bis zu sechzig Zentimetern. Ebenso gehören eine automatische Überprüfung des Melders auf Durchlässigkeit der Raucheintrittsöffnungen, wie auch auf Funktionsfähigkeit von Elektronik, Alarmsignalisierung oder Batterie dazu. Die Geräte können kurzfristige Störungen, wie einen Wasserdampfschwall von echtem Brandrauch unterscheiden. Die Batterie ist fest eingebaut und hat eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.
 
11. Frage: Warum sollte ein Vermieter die Inspektion von Rauchwarnmeldern nicht den Mietern überlassen?                                                                                                                                      0:27“
Die Instandhaltung ist vor allem ein haftungsrechtliches Problem. Versäumt ein Mieter, die jährliche Überprüfung selbst durchzuführen und versagt ein Melder dann bei einem Brand, treten haftungsrechtliche Fragen gegenüber dem Eigentümer auf, denn der ist nach übergeordnetem Bundesrecht nach wie vor für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Das heißt, er muss regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter seiner übertragenen Pflicht zur Rauchwarnmelder-Überprüfung nachkommt. Von der Übertragung an den Mieter raten wir daher ab, da dies praktisch nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist.
 
|Verabschiedung Lars Leblang, Techem GmbH:|                                                     
Ich danke auch.